Die nächste Präventionsschulung findet voraussichtlich im Herbst statt.
unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs:
Telefon: 0800 2255530
Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 hat die katholische Kirche die Maßnahmen zur Prävention intensiviert.
In einer Kultur der Achtsamkeit werden Grenzverletzungen wahrgenommen und die Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geachtet und gefördert.
Die Internetseite der Koordinationsstelle für Prävention im Erzbistum Köln finden Sie hier. Die Ansprechpartner der Gemeinde sind Peter Bernards und Guido Zernack.
Das Institutionelle Schutzkonzept ist die gebündelte Zusammenfassung aller Bemühungen der Pfarrgemeinde, auf der Basis einer Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt eine ‚Kultur der Achtsamkeit‘ zu entwickeln, in der sexualisierte Gewalt („Missbrauch“) und sonstige übergriffige Verhaltensweisen keine Chance erhalten.
Das institutionelle Schutzkonzept der Pfarrgemeinde St. Rochus und Augustinus wurde von verantwortlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit erstellt, vom Pfarrgemeinderat beraten und vom Kirchenvorstand zum 1. Februar 2019 in Kraft gesetzt.
Zum Download:
Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen, die in ihrer Arbeit Kontakt zu Minderjährigen haben, werden im Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ fortgebildet. Die Kosten für die Präventionsschulungen werden vom Träger der Einrichtung übernommen. Die Dauer der Schulung hängt von Aufgabe und Tätigkeit ab.
Alle hauptamtlich Beschäftigten bzw. Honorarkräfte, sowie ehrenamtlich Tätige ab der Vollendung des 14. Lebensjahres, die regelmäßig mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten oder begleiten, sind verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Es liegt in der Verantwortung des leitenden Pfarrers bzw. einer von ihm beauftragten Person anhand des Prüfrasters zu klären, ob ein ehrenamtlich Tätiger ein erweiterets Führungszeugnis vorlegen muss.
Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses beim jeweiligen örtlichen Einwohnermeldeamt ist für ehrenamtlich Tätige mit einer entsprechenden Bescheinigung der Kirchengemeinde/ des Trägers kostenlos.
Die Präventionsfachkraft ist ein Mitarbeitender oder ehrenamtlich Tätiger mit einer pädagogischen, psychologischen oder beraterischen Ausbildung, die an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Präventionsfachkraft teilgenommen hat. Sie hat Einblick in die Strukturen des Rechtsträgers und befördert und unterstützt Bemühungen des Rechtsträgers zur Prävention und Umsetzung der Präventionsordnung. Wenn sie an einer diözesanen Ausbildung zum Schulungsreferenten im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt teilgenommen hat, führt sie Intensiv- und Basisschulungen durch.
Aufgaben der Präventionsfachkraft:
(Ausführungsbestimmungen zu § 12 Präventionsordnung )