Neue Gottesdienstordnung ab September 2024
Liebe Christinnen und Christen, die Sie zur Pfarrei St. Rochus und Augustinus gehören,
liebe Menschen, die Sie sich den Kirchen von St. Rochus, St. Augustinus und St. Edith Stein und der Kapelle im Heliosklinikum verbunden fühlen,
mit der Ernennung von Pfr. Markus Höyng als kanonischem Pfarrer von St. Thomas Morus (ca. 16.000 Kirchenmitglieder) und von St. Rochus und Augustinus (ca. 8.000 Kirchenmitglieder) und der Ernennung der Mitglieder des Pastoralen Mitarbeiter für beide Pfarreien kommen eine Reihe von Veränderungen auf Sie zu. Das Erzbistum Köln nennt dies die Entwicklungsphase 2 auf dem Weg zur Pastoralen Einheit.
Es steht nun an, die vorhandenen personellen Ressourcen so einzusetzen, dass in der gesamten Pastoralen Einheit Bonn-Nord z.B. Eucharistiefeiern sinnvoll und gerecht verteilt angeboten werden. Auch ist dabei im Blick zu halten, dass die vorhandenen Kirchenmusiker*innen und Küster*innen ihren Dienst machen können. Aktuell sind die beiden Pfarreien noch in der glücklichen Lage, hier ausreichend Mitarbeitende zu haben.
Pfr. Höyng hatte bereits vor einiger Zeit den nötigen Prozess angestoßen, eine neue
Gottesdienstordnung (oder zunächst: Messordnung) für die Zeit ab dem 1.9.2024 auf den Weg zu bringen.
Dazu hatte er eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, der - neben Vertreter*innen aus St. Thomas Morus - aus St. Rochus und Augustinus als Vertreter des Pastoralteams Pastoralreferent Guido Zernack und Seelsorgebereichsmusikerin Dagmar Heitfeld und - vom Pfarrgemeinderat abgesandt - Dr. Anila Sternberg und Heribert Einwag angehörten. Zahlenmäßig war der Gottesdienstbesuch in den beiden Pfarreien ungefähr gleich – bei ähnlicher Gottesdienstzahl (4 bzw. 5), jedoch unterschiedlicher Pfarreigröße.
Die neue Gottesdienstordnung (siehe unten) wird jetzt angekündigt und dann am 01.09.2024 durch den dann leitenden Pfarrer in Kraft gesetzt. Die neue Gottesdienstordnung wurde am Dienstag, dem 11.06.2024 von beiden Pfarrgemeinderäten beraten und einstimmig beschlossen.
Für St. Rochus und Augustinus bedeutet dies eine Reduktion der Messen von 4 auf 2-3 pro Woche und eine Vorverlegung der Messen in St. Rochus und im Helioskrankenhaus auf 09:30 Uhr. Diese zeitliche Veränderung ist nötig, damit die Zelebranten flexibel für alle Kirchorte zwischen dem Brüser Berg und Graurheindorf eingeplant werden können und ausreichend Zeit für Begegnungen nach der Messe sowie Fahrzeit haben.
Sicher sind solche Veränderungen schmerzlich. Manchem nehmen sie etwas Vertrautes. Aber ich habe in den vergangene 12 Jahren in der Pfarrei St. Rochus und Augustinus immer sehr Bereitschaft zur Flexibilität erlebt. Auch bisher sind nicht wenige zu andere Kirchen - innerhalb oder außerhalb der Pfarrei gefahren, um dort den Gottesdienst zu feiern. Immer wieder habe ich daran erinnert, dass wir akzeptieren müssen, dass wir nur begrenzte Ressourcen haben – und das Beste damit zu machen. Die den Erzählungen der Brotvermehrung wurde auch geteilt – und eine neue Fülle konnte entstehen.
Ich möchte Sie ermutigen, sich auf die neue Situation einzulassen und die neuen liturgischen Impulse als eine Möglichkeit der Bereicherung zu sehen.
Für Rückfragen steht Ihnen auch der PGR-Vorsitzende Dr. Becker unter manuel.becker@uni-bonn.de
zur Verfügung.
Pfr. Jörg Harth
Die neue Gottesdienstordnung finden Sie hier zum Download.
Neue Gottesdienstordnung ab September
Nach intensiven Vorüberlegungen durch eine aus beiden Pfarreien besetzte Arbeitsgruppe haben die Pfarrgemeinderäte St. Rochus und Augustinus sowie St. Thomas Morus in einer gemeinsamen Sitzung am 11. Juni einstimmig beschlossen, die neue reguläre Gottesdienstordnung ab 1. September dieses Jahres und die neue reduzierte Gottesdienstordnung für die Sommermonate Juni, Juli und August jedes Jahres in Kraft zu setzen.
Grundlage war die Entscheidung, weiterhin in allen zwölf Kirchen im Pastoralen Raum regelmäßig Gottesdienst zu feiern, wöchentlich in den beiden Pfarrkirchen St. Rochus und St. Thomas Morus, alle zwei Wochen in den zehn anderen Kirchen (reguläre Gottesdienstordnung). An Wochenenden ohne Hl. Messe können Wortgottesfeiern gefeiert werden.
Das entscheidende Kriterium für die Änderungen ist die Zahl von nur noch vier Priestern im aktiven Dienst mit insgesamt 265 % Beschäftigungsumfang unter der Berücksichtigung von Krankheits- und Urlaubszeiten sowie gottesdienstlicher Verpflichtungen in anderen Bereichen.
Neue reguläre Gottesdienstordnung ab 1. Sept. 2024
am Ende einer geraden Woche: |
am Ende einer ungeraden Woche: |
Samstag, 17.00 h St. Augustinus |
Samstag, 17.00 h St. Hedwig |
Samstag, 18.30 h St. Margareta |
Samstag, 18.30 h St. Antonius |
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Sonntag, 9.30 h St. Rochus |
Sonntag, 9.30 h St. Rochus |
Sonntag, 9,30 h St. Th. Morus |
Sonntag, 9.30 h St. Th. Morus |
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Sonntag, 9.30 h Helios-Klinik |
Sonntag, 11.30 h St. Edith Stein |
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Sonntag, 11.30 h St. Aegidius |
Sonntag, 11.30 h St. Bernhard |
Sonntag, 11.30 h St. Laurentius |
Sonntag, 11.30 h St. Paulus |
Neue reduzierte Gottesdienstordnung Juni - August 2025
am Ende einer geraden Woche: |
am Ende einer ungeraden Woche: |
Samstag, 17.00 h St. Augustinus |
Samstag, 17.00 h St. Hedwig |
Samstag, 18.30 h St. Margareta |
Samstag, 18.30 h St. Antonius |
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Sonntag, 9.30 h Helios-Klinik |
Sonntag, 9.30 h St. Rochus |
Sonntag, 9.30 h St. Th. Morus |
Sonntag, 9.30 h St. Bernhard |
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Sonntag, 11.30 h St. Aegidius |
Sonntag, 11.30 h St. Edith Stein |
Sonntag, 11.30 h St. Laurentius |
Sonntag, 11.30 h St. Paulus |