Aktualisierte Coronaschutzregelungen für Gottesdienste ab 04.06.2022
Ab Pfingsten gelten in den Kirchen St. Rochus, St. Augustinus und St. Edith Stein veränderte Coronaschutzregelungen:
- Beim Betreten und beim Gehen in der Kirche (z.B. zum Kommunionempfang) besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP-2 Maske.
- Am Platz entfällt die Maskenpflicht.
Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske. Wer sich selbst schützen will, möge weiterhin eine FFP-2 Maske tragen. - Für Veranstaltungen in den Gemeinderäumen gilt beim Betreten der Räume sowie beim Bewegen in den Räumlichkeiten ebenfalls weiterhin die Maskenpflicht. Am Platz kann die Maske abgelegt werden.
(Stand 02.06.2022)
Veranstaltungen
Aktuell sind private Vermietungen oder Fremdvermietungen in den Pfarrheimen nicht möglich.