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Trauer

Tod und Trauer

Wenn ein Mensch gestorben ist, trauern die um ihn, die ihn liebten - jeder auf seine Art und Weise. Der eine trauert still, der andere heftig. Der eine schweigt und zieht sich zurück, der andere muss darüber sprechen - immer wieder. Die Trauerfeier führt Angehörige, Freunde und Gemeinde zusammen. In ihr wird der Tod eines Menschen öffentlich gemacht, der Verstorbene gewürdigt, die Hinterbliebenen getröstet, an die Sterblichkeit aller Menschen erinnert und die Hoffnung auf die Auferstehung zum Ausdruck gebracht. Dabei kann die liturgische Feier Halt geben, gerade in einer Situation, in der es keinen Halt zu geben scheint. Sterbende zu begleiten, Tote in Würde zu beerdigen und die Hinterbliebenen in ihrer Trauer zu unterstützen, ist seit Alters her eine wichtige Aufgabe der christlichen Gemeinde.

Wichtige organisatorische Hinweise:
Grundlage für eine kirchliche Beerdigung ist einerseits der Wille des Verstorbenen, andererseits der Wunsch der Angehörigen.

Beim Bestatter laufen alle Fäden zusammen. Er ist der erste Ansprechpartner und koordiniert und regelt den Ablauf der Trauerfeier.

Der Bestatter kontaktiert dann das Pastoralbüro zwecks eines Termins für den Trauergottesdienst. Bitte sehen Sie davon ab, mit den Geistlichen Termine für die Bestattung vereinbaren zu wollen!

Vor der Beerdigung findet das Kondolenzgespräch statt. Der Geistliche, der den Trauergottesdienst leitet, vereinbart mit den Angehörigen einen Termin und nimmt sich dann Zeit für die Angehörigen und ihre Situation. Diese sind eingeladen, über ihren Verstorbenen zu erzählen. Auch wenn dies weh tut, so ist es doch heilsam. Ferner werden inhaltliche Einzelheiten des Gottesdienstes geklärt.

Selbstverständlich kann man auch unmittelbar nach dem Tod den Besuch eines Seelsorgers/einer Seelsorgerin erbitten, um zu beten. Eine Spendung der Krankensalbung an Verstorbene ist nicht möglich.

Häufige Fragen - Tod und Trauer

  • Die traditionelle Form ist die Feier der Auferstehungsmesse mit der anschließenden Beisetzung auf einem Friedhof.
  • Für immer mehr Menschen ist die Mitfeier der Hl. Messe etwas Fremdes, gerade auch, wenn viele Menschen anderer Konfessionen oder Religionen an dem Trauergottesdienst teilnehmen. In solchen Fällen ist ein Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle zu empfehlen. Dort ist der Sarg bzw. die Urne aufgebahrt und wird dann zum Grab begleitet. 
    In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen abends die jeweilige Werktagsmesse mitfeiern und des Verstorbenen in diesem Rahmen gedenken.

Im Rahmen einer Hl. Messe ist die Aufbahrung des Sarges ein sehr ausdrucksstarkes Zeichen. Der Verstorbene, für den gebetet wird, ist noch ein letztes Mal im Kreis der Gemeinde. Unmittelbar im Anschluss an die Eucharistiefeier folgen dann in der Kirche die Riten zur Verabschiedung. Auf dem Friedhof versammelt sich die Gemeinde dann nicht mehr in der Kapelle, sondern geleitet den Sarg von einem Treffpunkt aus direkt zum Grab. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Form der Beisetzung aber höhere Kosten beim Bestatter anfallen können. Auch können in der Kirche nur maximal 3 Kränze aufgestellt werden. In der Kirche ist das Abspielen von nicht religiöser Musik in der Regel nicht möglich.

Selbstverständlich. Gemäß kirchlicher Ordnung sind die Geistlichen der Pfarrgemeinde nur verpflichtet, Beerdigungen von Gläubigen, die in der Pfarrei gemeldet sind, auf Friedhöfen im Umkreis von bis zu 20 km vorzunehmen. Liegt der Friedhof weiter entfernt, so wird der Bestatter mit einem Geistlichen vor Ort Kontakt aufnehmen.

Wir versuchen den Wünschen der Angehörigen entgegenzukommen. Aber es ist manchmal nicht leicht, die freien Bestattungstermine der Friedhöfe, die der Geistlichen und der Bestatter mit den Wünschen der Angehörigen in Einklang zu bringen. An Nachmittagen finden in der Regel keine Bestattungen statt. Ebenso sind mittwochs wegen des Dienstgesprächs des Pastoralteams vor 12:00 Uhr keine Bestattungen möglich. Wird an Montagen eine Auferstehungsmesse gewünscht, so wird diese um 09:00 Uhr in St. Rochus gefeiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geistlichen der Pfarrei an Samstagen keine Bestattungen vornehmen.

Wer aus der Kirche austritt, erklärt nach kirchlichem Verständnis auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet.  

Bei nicht getauften Kindern sowie in Sonderfällen ist eine kirchliche Bestattung in Absprache mit dem Ortspfarrer möglich.

Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Seelsorger wenden.

Nach vierzig Tagen, also etwa nach sechs Wochen, wird in unserer Gegend nach alter Tradition in einer Hl. Messe - dem sogenannten Sechswochenamt - des Verstorbenen noch einmal in besonderer Weise gedacht. Eine weitere Tradition ist das sogenannte Jahrgedächtnis. Auch wird im Rahmen einer normalen Messfeier des Verstorbenen gedacht. Die Bestellung einer solchen Messe – Messintentionen genannt –, als Sechswochenamt oder als Jahrgedächtnis, können Sie im Pastoralbüro (rechtzeitig) vornehmen. Der Name der/s Verstorbenen erscheint am betreffenden Tag in der Gottesdienstordnung unseres Sonntagsbriefes und er wird auch in der Hl. Messe vom Priester genannt.

Alter Friedhof Duisdorf

Ein Teil des Alten Friedhofs in Duisdorf befindet sich in der Trägerschaft der Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus. Den Friedhofsplan finden Sie hier.

Die vom Erzbistum Köln und von der Bezirksregierung Köln genehmigten Ordnungen liegen im Pastoralbüro aus und stehen hier zum Download bereit:

Eine Genehmigung einer Grabanlage finden Sie hier.

Regelungen für Trauerfeiern auf dem ‚Alten Friedhof Duisdorf - kirchlicher Teil‘ aufgrund der Corona-Regelungen - Beschluss des Kirchenvorstandes hier