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Kircheneintritt

Die Tür ist immer offen!

Jesus hat seine Jünger immer wieder vor die freie Entscheidung gestellt, ihm weiter nachzufolgen oder andere Wege zu gehen.

Auch wenn nach katholischem Verständnis das von Gott in der Taufe gesprochene JA zum Menschen für immer bestehen bleibt, kann der Christ sich von der Kirche trennen.

In Deutschland besteht aufgrund des Status der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Möglichkeit zum Kirchenaustritt, der vor dem Amtsgericht erklärt werden muss. Dadurch erlischt die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer.

Durch diesen Schritt verliert man auch fast alle Rechte der Kirchengliedschaft: etwa das Recht zum Empfang von Sakramenten oder das Recht, Ämter und Dienste in der Kirche zu übernehmen und auszuüben (z.B. das Patenamt bei Taufe und Firmung oder liturgische Aufgaben im Gottesdienst).

Jeder und jede, die sich zu diesem Schritt entscheidet, hat Gründe, die zu akzeptieren sind.

Aber manchmal ändern sich Auffassungen und Meinungen zur Kirche und zum Glauben. Es gibt neue Lebenssituationen, neue Begegnungen, die wieder zu einer Annäherung an den Glauben und die katholische Kirche führen.

Deshalb: Herzlich willkommen, wenn Sie wieder in die katholische Kirche eintreten möchten!

Bitte nehmen Sie mit dem Pastoralbüro Kontakt auf. Ein Priester wird sich dann bei Ihnen melden.

Für die Wiederaufnahme muss der Antrag bei der bischöflichen Behörde gestellt werden. Bringen Sie bitte einen Auszug aus dem Taufregister, die Bescheinigung des Amtsgerichtes über den Kirchenaustritt und etwaige Dokumente über Eheschließung(en) mit zu diesem Gespräch. Neben der Aufnahme der Daten wird über die Motivation des Wiedereintritts gesprochen werden.

In der Regel kann eine solche Wiederaufnahme innerhalb eines Monats geschehen. Kurzfristige Wiederaufnahmen sind nicht möglich.

Die Wiederaufnahme geschieht dann in einem ganz einfachen liturgischem Rahmen ohne Öffentlichkeit (oft vor einer Hl. Messe).