Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde. Nach geltendem Recht ist der Kirchenvorstand die "juristische Person" der Kirchengemeinde und entscheidet über Personalangelegenheiten, Baumaßnahmen, den Haushalt etc. In den Kirchenvorstand werden 10 Mitglieder aus der Kirchengemeinde gewählt. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied und zugleich Vorsitzender. Alle 3 Jahre wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Die Wahl zum Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus fand am 6./7. November 2021 statt. Nach der konstituierenden Sitzung am 1.12.2021 wurden folgende Ausschüsse und Funktionen besetzt: