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Gremien

Kirchenvorstand

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde. Nach geltendem Recht ist der Kirchenvorstand die "juristische Person" der Kirchengemeinde und entscheidet über Personalangelegenheiten, Baumaßnahmen, den Haushalt etc. In den Kirchenvorstand werden 10 Mitglieder aus der Kirchengemeinde gewählt. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied und zugleich Vorsitzender. Alle 3 Jahre wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.

Die Wahl zum Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus fand am 6./7. November 2021 statt. Nach der konstituierenden Sitzung am 1.12.2021 wurden folgende Ausschüsse und Funktionen besetzt:

Mitglieder des Kirchenvorstands und Funktionen

Pfarrer Jörg Harth

Vorsitzender

Sascha Kisters

1. stellv. Vorsitzender

Alan Josef

2. stellv. Vorsitzender

Sascha Kisters

Dienstgeberbeauftragter (Arbeitsschutz- und Brandschutz)

Richard Schwarze

Vertreter des Kirchenvorstandes für den Pfarrgemeinderat
Vertreter*in: eine weitere Person

Peter Bernards und Michael Haller

Trägervertretung Kita St. Augustinus

Normann Liebenstein

Vertreter für die Caritas-Mitgliederversammlung

Dr. Joachim Römelt

Kämmerer

Meinolf Dieckmann

Schriftführer*in
Vertreter*in: eine weitere Person

Normann Liebenstein und eine weitere Person

Trägervertretung Kita St. Rochus

Michael Haller

Vertreter für die Steuerungsgruppe Katholisches Familienzentrum

Dr. Joachim Römelt und Richard Schwarze

Vertreter für die Koordinierungsgruppe Sendungsraum