Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrnehmung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Alle vier Jahre werden 12 Pfarrgemeinderäte von den stimmberechtigten Mitgliedern der Pfarrgemeinde. Die Mitglieder sind nach der Anzahl der Stimmen gewählt, unabhängig von ihrem Wahlbezirk. Dem PGR gehören auch geborene und berufene Mitglieder an. Die diesjährige Pfarrgemeinderatswahl fand am 6./7. November 2021 statt.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.